
Polizei Wittenbach
Kantonspolizei SG
Polizeiposten Wittenbach
Bundesräte, Richter, Regierungsräte und auch viele leitende Staatsangestellte wissen darüber, dass der Bevölkerung nur noch etwas vorgemacht wird. Die hohe Fluktuation bei der Polizei mit dem damit verbundenen Abbau der Kapazitäten führt dann genau zu Schliessungen von Niederlassungen wie in Wittenbach. Dabei wäre es notwendig, ganz oben zu beginnen und nur noch das zu tun, was vom Gesetz gedeckt ist, nämlich Menschen zu schützen. Und nicht ein Soll an Bussen einzutreiben. Einwohnerinnen zu belästigen, welche niemandem einen Schaden zugefügt haben.
Auflösung Beamtenstatus
Wie die Beamten zu Angestellten wurden.
Am 24. März 2000 wurde der Beschluss zur Abschaffung des Beamtenstatus gefasst. Seit 2002 gibt es in der ganze Schweiz keine Beamten mehr und die Beamten wurden zu Angestellten. Der Beamtenstatus ist schweizweit aufgehoben. Der Polizeibeamter ist Geschichte und es sind nur noch Angestellte Polizisten als Sachbearbeiter in Uniformen und Bewaffnet unterwegs.
Polizist in der privaten Haftung
In der aktuellen Situation sind Polizisten voll in der privaten Haftung, in jedem einzelnen Fall von Verhaftungen, Hausdurchsuchungen sowie der Zustellung von Gerichtsurkunden und Zahlungsbefehlen. Die Polizisten verstossen gegen Art. 287 Amtsanmassung, Art. 312 Amtsmissbrauch, Art. 314 Ungetreue Amtsführung und weitere Artikel des Strafgesetzbuchs.
Polizeigesetz (PG) sGS 451.1
Aktuelles Polizeigesetz.
Informiere dich selber, was die Polizei wirklich noch darf und was nicht.