
Betreibungsamt Wittenbach
SchKG Art. 2
Gemäss Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs [281.1] (SchKG) Art.2. „In jedem Betreibungskreis besteht ein Betreibungsamt, das vom Betreibungsbeamten geleitet wird. In jedem Konkurskreis besteht ein Konkursamt, das vom Konkursbeamten geleitet wird.“ Download: PDF SchKG
Auflösung Beamtenstatus
Wie die Beamten zu Angestellten wurden.
Am 24. März 2000 wurde der Beschluss zur Abschaffung des Beamtenstatus gefasst. Seit 2002 gibt es in der ganze Schweiz keine Beamten mehr und die Beamten wurden zu Angestellten. Der Beamtenstatus ist schweizweit aufgehoben.
Betreibungsangestellte in der privaten Haftung
Bei jeder einzelnen Betreibung seit 2002 steht die ausführenden Personen in der privaten Haftung bei jedem einzelnen Fall. Die "Beamten" verstossen somit nach Schweizerisches Strafgesetzbuch, Art. 287 Amtsanmassung, Art. 312 Amtsmissbrauch, Art.313 Gebührenüberforderung, Art.314 Ungetreue Amtsführung und Art. 317 Urkundenfälschung im Amt.
Funktion: Leiterin Betreibungsamt
Dottenwilerstrasse 2
9301 Wittenbach
071 292 21 85
rebecca.gabriele@wittenbach.ch

Funktion: Betreibungsbeamtin [StGB Art.287, Amtsanmassung]
Dottenwilerstrasse 2
9301 Wittenbach
071 292 21 87

Funktion: in Ausbildung
Dottenwilerstrasse 2
9301 Wittenbach
071 292 21 39
